
Chaos bei Rückflug aus Griechenland nach Kreuzfahrt mit AIDAblu
Die Kreuzfahrt mit der AIDAblu im Mittelmeer war schon beendet, die Koffer gepackt – es fehlte nur noch der Rückflug nach Deutschland. Die Reisenden erwarteten nun sicher keine Probleme mehr, doch ausgerechnet hier begann der Ärger. Eine der gecharterten Condor-Maschinen für Reisende mit An- und Abreisepaket konnte aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht in Richtung Deutschland starten und die Betroffenen Gäste strandeten am Flughafen in Korfu. Sie mussten ganze zwei Tage warten, bis es nach Hause ging.
Schlechte Kommunikation seitens AIDA
Der Ablauf der Rückreise war also ungewiss und verzögerte sich letztlich um zwei Tage. Als würde dies nicht bereits genug Stress für die Betroffenen verursachen, ließ aber auch die Kommunikation über den weiteren Ablauf zu wünschen übrig. Gäste wurden hingehalten und frühere Rückreisetermine in Aussicht gestellt, telefonisch war meist niemand erreichbar und auch eine Beschaffung von Unterkünften erfolgte seitens AIDA Cruises zunächst nicht. So wurde die ohnehin stressige Wartezeit noch belastender, obwohl das An- und Abreisepaket gerade in solchen Situationen für unkomplizierte Lösungen und Hilfe durch den Veranstalter sorgen sollte.
Was sollten Betroffene nun machen?
Wer von dem Durcheinander bei der Rückreise betroffen ist, sollte zunächst alle Belege für zusätzlich entstandene Kosten (Unterkunft und Verpflegung) sammeln und von AIDA eine Erstattung verlangen. Jedoch sollte man sich nicht vorschnell nur damit zufriedengeben: Neben diesen Ansprüchen kann Reisenden bei einem verspäteten Rückflug auch ein Minderungsrecht zustehen und darüber hinaus ein Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte auf unseren Informationsseiten zum Thema Kreuzfahrt.
Ihr Anspruch
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
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