
Hotelschiff statt Kreuzfahrten: Absagen bei Costa Diadema
Dass die Weltklimakonferenz COP30 in Belém in Brasilien die Reisepläne tausender Menschen zerstören würde, hat wohl kaum jemand erwartet. Da die Hotelkapazitäten vor Ort den hohen Andrang im Zuge der Konferenz nicht bewältigen konnten, wurde unter anderem die Costa Diadema als ein Hotelschiff gechartert. Die Folge: Sämtliche Kreuzfahrten mit der ohnehin für die Wintersaison in Brasilien stationierte Costa Diadema im Zeitraum vom 18.10. bis 28.11.2025 wurden abgesagt. Reisende fühlen sich vor den Kopf gestoßen, weil Costa Crociere nur wenige Monate vor Reisebeginn offensichtlich für einen lukrativeren Deal ihre Urlaubspläne entlang der brasilianischen Küste durchkreuzt.
Darf Costa Crociere die Kreuzfahrten absagen?
Nein. Das Chartern des Schiffes als Hotelschiff muss von den Betroffenen natürlich nicht einfach als Grund der Reiseabsage hingenommen werden. Ihnen stehen in einem solchen Fall klare gesetzliche Ansprüche zur Seite. Dazu gehören neben der Rückzahlung des gesamten Reisepreises möglicherweise auch Schadensersatzansprüche und der Entschädigungsanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden. Die Betroffenen sollten also alle Ihre verbliebenden Schäden und weitere Ansprüche prüfen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ansprüchen gegen Reiseveranstalter im Falle einer Absage der Kreuzfahrt.
Wir prüfen Ihren Fall
Lassen Sie sich nicht mit Umbuchungen abspeisen, sondern machen Sie all Ihre Rechte geltend. Als auf Reiserecht spezialisierte Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls zu erhalten. Sollten Sie dann Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen, unterstützen wir Sie gerne dabei, ganz unkompliziert und bundesweit.
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Kreuzfahrtabsagen von Costa Crociere
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!
Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
Die Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon erhalten Sie kostenlos!
Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht