costa absage aller orienkreuzfahrten 2025/2026

Nun auch bei Costa: Absagen aller Orientkreuzfahrten 2025/26!

Nach AIDA folgt nun auch Costa Cruises: Die Reederei hat angekündigt, sämtliche geplanten Orient-Kreuzfahrten mit der Costa Toscana für die Wintersaison 2025/26 abzusagen. Für viele Reisende, die sich bereits auf ihren Urlaub u.a. in den Vereinigten Arabischen Emiraten gefreut hatten, ist das eine herbe Enttäuschung, viele dürften mit dieser Absage nicht mehr gerechnet haben.

 

Warum werden alle Reisen abgesagt?

Wie auch AIDA begründet Costa Kreuzfahrten die Reiseabsagen mit der „ungewissen Situation im Nahen Osten“. Obwohl für viele Zielgebiete aktuell keine offizielle Reisewarnung besteht, hat sich die Reederei dennoch entschieden, die Costa Toscana ab Mitte November 2025 nicht wie geplant im Orient einzusetzen. Stattdessen wird das Schiff künftig im westlichen Mittelmeer unterwegs sein, mit Zielen in Südeuropa und Nordafrika. Die späte Absage wenige Monate vor Reisebeginn bringt viele Urlauber in organisatorische Schwierigkeiten, vor allem wenn sie dennoch in den wohlverdienten Urlaub fahren möchten.

 

Was für Rechte habe ich als Betroffener?

Costa Kreuzfahrten bietet Reisenden statt einer Rückzahlung Neubuchungen mit Reiseguthaben an. Von diesem Angebot sollten sich die Betroffenen aber nicht täuschen lassen, denn bei kurzfristigen Reiseabsagen könnten sie umfassendere gesetzliche Ansprüche haben. 

Unseres Erachtens fehlt es für die Absage an einer Rechtsgrundlage, grundsätzlich bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und entgangene Urlaubsfreude.

Auf unserer Seite zu Kreuzfahrtrechten erfahren Sie mehr über Ihre Ansprüche. Viele Reisende wissen schlicht nicht, dass Ihnen oftmals mehr zusteht, als die Reiseveranstalter vorgeben. Wir raten Ihnen, alle entstandenen Kosten (z.B. Stornokosten für stornierte Flüge) zu prüfen. Neben der vollständigen Rückzahlung könnten insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen zusätzlich entstandener Kosten bestehen (z.B. Stornokosten für Flugtickets) und auch ein Entschädigungsanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht kommen. Prüfen Sie deshalb alle Ansprüche, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben!

 

Ihr Anspruch

Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Kreuzfahrtabsagen der Costa Cruises

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

Die Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon erhalten Sie kostenlos!

Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht