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Bild der A-ROSA Donna mit KI erzeugt.

A-ROSA Donna Reiseabsage sorgt für Unmut bei Passagieren

Kurzfristige Absage der Flusskreuzfahrt mit A-ROSA DONNA

 Es fehlte nur noch rund eine Woche, bis viele Reisende mit der A-ROSA DONNA ihre Flusskreuzfahrt auf der Donau starten sollten. Stattdessen wurden die Pläne des erholsamen Sommerurlaubs an Bord zerstört, als A-ROSA die Gäste darüber informierte, dass ihre Kreuzfahrt vom 17.07.2025 bis 24.07.2025 zwischen Passau und Budapest aufgrund technischer Probleme abgesagt wird. Nun wird das Schiff für die Woche für Reparaturarbeiten in einer Werft liegen, statt auf Erkundungstour zu gehen. 

Was passiert nun?

A-ROSA bietet den Gästen Umbuchungen auf alternative Reisen an. Dass so kurzfristig aber kaum jemand auf alternative Termine ausweichen kann, ist aber offensichtlich. Dazu kommt, dass sich die Reisenden bereits um Ihre Anreise zum Schiff gekümmert haben und nun mit zusätzlichen Kosten konfrontiert sein könnten. Natürlich lassen sich technische Defekte nicht immer vermeiden, jedoch liegt es im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, die Schiffe ordnungsgemäß zu warten und den einwandfreien Betrieb sicherzustellen. Ist das nicht der Fall, muss der Reiseveranstalter dafür und für daraus entstehende Schäden einstehen. 

Welche Ansprüche haben die Reisenden?

Wenn auch Sie von der kurzfristigen Reiseabsage betroffen sind, sollten Sie unbedingt Ihre Ansprüche prüfen und geltend machen. Natürlich sind Reiseveranstalter im Falle einer Reiseabsage dazu verpflichtet, den bereits gezahlten Reisepreis umgehend zu erstatten. Darüber hinaus sollten Sie aber nicht außer Acht lassen, dass weitere Ansprüche bestehen könnten. So kommen aufgrund der Absage Schadensersatzansprüche für verbliebene Stornokosten o.ä. in Betracht, aber auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden.

 

Reisende sollten Ihre Ansprüche prüfen und gegenüber A-ROSA geltend machen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und informieren Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung darüber, welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommen.

Ihr Anspruch

Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Absage der A-ROSA Donna

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht