Routenänderung MSC Seascape: Anpassung Karibikroute wegen stürmischen Wetters

MSC Cruises sagt kurzfristig MSC Orchestra Kreuzfahrt ab

Reiseabsagen nach Brand auf dem offenem Meer auf der MSC Orchestra

Viele Kreuzfahrtgäste freuten sich bereits auf Ihre Reise mit der MSC Orchestra. Leider gab es aber nur wenige Tage vor der Abfahrt die enttäuschende Nachricht, dass MSC Cruises die Reise nun ganz kurz vor dem Ablegen absagt.

Dazu kam es, weil es in der Nacht auf den 3. Juni auf dem Weg von Civitavecchia bei Rom nach Genua zu einer Brandentwicklung und einem vorübergehenden Stromausfall kam. Glücklicherweise konnte das Feuer schnell gelöscht werden und es gab keine Verletzten. Offenbar scheint das Schiff aber nicht ohne Schaden davongekommen zu sein, denn statt Reisende zu neuen Zielen zu bringen, liegt es nun für Reparaturarbeiten in Genua (Italien). Reisende, die in Marseille oder Genua ihre Mittelmeerkreuzfahrt beginnen wollten, wurden aufgrund dieser Ereignisse und der anhaltenden Reparaturarbeiten darüber benachrichtigt, dass ihre Kreuzfahrt nun ersatzlos gestrichen sei.

Welche Rechte haben Reisende der MSC Orchestra?

Selbstverständlich ist es die Verantwortung des Reiseveranstalters, Kreuzfahrtschiffe ordnungsgemäß zu warten und so bestmöglich einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen. Für Störungen wie diese hat somit der Reiseveranstalter auch die Konsequenzen zu tragen. Reisenden können bei kurzfristigen Absagen von Kreuzfahrten wie dieser verschiedene Ansprüche haben. Dazu zählt die Rückerstattung des kompletten Reisepreises, Schadensersatz für zusätzliche Kosten (z.B. Anreisekosten) und die Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden.

Wie sollte man als Betroffene vorgehen?

Sind auch Sie von dieser Unerwarteten Absage der Reise betroffen? Wir empfehlen, zunächst vom Reiseveranstalter sämtliche Ansprüche geltend zu machen. Berichten zufolge bietet MSC einigen Reisenden eine Erstattung des Reisepreises und Gutscheine für künftige Reisen. Unser Rat: Geben Sie sich nicht mit diesen Gutscheinen zufrieden, sondern setzen Sie Ihr Recht durch! Gerne können wir für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung für Ihren konkreten Fall vornehmen und dann gegebenenfalls Ihre Ansprüche für Sie gegen MSC Cruises durchsetzen.

Ihr Anspruch

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht