
MSC Euribia Kreuzfahrt im Herbst 2025 gestrichen
MSC sagt Grand Voyage 2025 von Kiel nach Dubai ab
Die Reederei MSC Cruises hat die für Herbst 2025 geplante Grand Voyage mit der MSC Euribia von Kiel nach Dubai abgesagt. Grund für die Streichung ist die anhaltend angespannte Sicherheitslage im Roten Meer, insbesondere im Hinblick auf mögliche Angriffe durch Huthi-Rebellen aus dem Jemen.
Die ursprünglich vom 11. Oktober bis 8. November 2025 geplante Kreuzfahrt sollte in mehreren Etappen von Nordeuropa über Westeuropa, das Mittelmeer und den Suezkanal bis in den Orient führen. Die Absage betrifft sämtliche Teilabschnitte der Reise – es handelt sich somit um eine ersatzlose Streichung.
Bereits im Vorjahr hatte MSC Cruises die MSC Euribia ohne Passagiere in den Orient überführt. Auch im Frühjahr 2025 wird das Schiff zur Vorbereitung auf die Sommersaison in Nordeuropa ohne Gäste unterwegs sein. Für den kommenden Herbst plant MSC erneut eine Überführung ohne Passagiere, diesmal jedoch auf einer alternativen Route: Statt durch das Rote Meer wird die MSC Euribia voraussichtlich südlich um Afrika und über den Indischen Ozean nach Dubai fahren – ein Vorgehen, das inzwischen von vielen Kreuzfahrtgesellschaften gewählt wird, um Gefahrenzonen zu umfahren.
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Routenänderung
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!
Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
Die Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon erhalten Sie kostenlos!
Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht