Routenänderung AIDAcosma: Kein Halt in Funchal

Grund für die Routenänderung

Reisende auf der AIDAcosma müssen sich auf eine Routenänderung einstellen: Das Kreuzfahrtschiff wird am 17. Februar 2025 nicht wie geplant in Funchal (Madeira) anlegen. Grund für die Änderung sind ungünstige Wetterbedingungen, die ein sicheres Anlaufen des Hafens unmöglich machen.

Stattdessen hat AIDA Cruises eine alternative Route festgelegt: Die AIDAcosma steuert am Montag Santa Cruz de La Palma an, die Hauptstadt der Kanareninsel La Palma. Diese Anpassung wurde den Gästen bereits an Bord mitgeteilt, sodass sie sich auf das geänderte Programm einstellen können.

Die AIDAcosma ist aktuell auf einer Kreuzfahrt durch die Kanaren, die planmäßig auf Gran Canaria begann. Die winterlichen Routen der AIDA-Flotte bieten normalerweise abwechslungsreiche Stopps auf den Atlantikinseln – doch gelegentlich sind Änderungen erforderlich, wenn Wetterverhältnisse dies erfordern.

Für Reisende bedeutet der neue Hafenstopp in Santa Cruz de La Palma zwar eine spannende Alternative, dennoch werden viele den Halt auf Madeira vermissen.

Ihr Anspruch

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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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