Routenänderung MSC Seascape: Anpassung Karibikroute wegen stürmischen Wetters

DERTOUR Aldiana Club (Ägypten)

Aldiana Club Naga Bay in Ägypten: Urlaub im Rohbau?

Reisende, die mit Aldiana (DERTOUR Group) eine Reise für den Aldiana Club Naga Bay in Ägypten gebucht haben, wurden bei Ihrer Ankunft mit einer unangenehmen Überraschung enttäuscht. Anstelle des Aldiana Clubs haben sie nur eine Baustelle aufgefunden, da dieser noch nicht fertiggestellt ist, sondern aktuell nur der Rohbau vorhanden ist (weshalb auf der Webseite auch weiterhin ohne entsprechenden Hinweis mit animierten Fotos geworben wird). Wer angereist ist, wurde stattdessen im benachbarten Hotel Sentido Naga Bay untergebracht.

Wer angereist ist, hat Ansprüche gegen Aldiana

Je nach gebuchter Reise und den vorgefundenen Bedingungen können hierbei eine Reihe von Mängeln vorliegen. Wenn Reisende den Aldiana Club mit Angeboten und Konditionen gebucht haben (z.B. Tennisplätze, Saunabereich, Pool), die sie nicht oder nicht im gleichen Umfang im Sentido-Club erhalten haben, so sind darin Mängel zu sehen. In der Folge stehen Reisenden dann ein anteiliger Rückzahlungsanspruch des Reisepreises zu. Daneben könnten auch Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden oder sonst entstandener Kosten für eine anderweitige Besorgung der gebuchten, aber nicht erhaltenen Leistungen bestehen. Dies gilt auch für Reisende, die sich für einen vorzeitigen Abbruch der Reise entschieden haben und auf eine andere Unterkunft ausgewichen oder nach Hause zurückgekehrt sind.

Auch wer die Reise vorweg storniert hat, hat Ansprüche gegen Aldiana. Leider zeigt sich, dass Aldiana die Umstände vor Ort alles andere als offen mit den Reisenden kommuniziert: Häufig wurden Reisende gar nicht oder erst kurz vor Abreise informiert und erhielten nicht zufriedenstellende Ausweichangebote. Wer sich zur Stornierung (Rücktritt von) der Reise, entschieden hat, hat einen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises ohne Zahlung einer Stornogebühr. Daneben kommt angesichts der nicht fertiggestellten Hotelanlage auch ein Schadensersatzanspruch in Geld wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht.

Zusammenfassend haben Reisende unabhängig davon, wofür sie sich entschieden haben, einen anteiligen Rückzahlungsanspruch. Daneben könnten je nach konkreter Situation und Reiseverlauf weitere Schadensersatzansprüche gegen Aldiana bestehen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine genauere Einschätzung Ihres Falls!

Ihr Anspruch

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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