
Kreuzfahrtabsagen Norwegian Cruise Lines 2025/26
Massenhafte Kreuzfahrtabsagen bei Norwegian Cruise Lines
Nachdem bereits im November 2024 Kreuzfahrten der Norwegian Jewel, Norwegian Star, Norwegian Dawn, Norwegian Sun und Norwegian Getaway abgesagt wurden, folgen nun weitere Absagen, welche Kreuzfahrten auf den Schiffen Norwegian Breakaway, Norwegian Encore, Norwegian Joy, und Norwegian Bliss in der Wintersaison 2025/26 betreffen. Insgesamt wurden somit in rund einem Monat 73 Kreuzfahrten auf neun Schiffen von Norwegian Cruise Lines abgesagt. Unter den zahlreichen Reisezielen sind die USA (Los Angeles, Miami, Tampa), die Bahamas, der Südpazifik die Karibik und der Panamakanal zu finden. Reisende der betroffenen Kreuzfahrten erhalten somit ihren vollständigen Reisepreis zurück. Laut NCL ist eine Umverteilung der Flotte Grund für die zahlreichen Absagen der Kreuzfahrten.
Werden Kreuzfahrten aus Gründen abgesagt, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, kann für Reisende neben dervollständigen Rückerstattung des Reisepreises auch ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen, wenn beispielsweise bereits Flüge gebucht wurden, bei deren Stornierung Gebühren gezahlt werden müssen.
Diese Reisen wurden abgesagt:
„Norwegian Jewel“: 16 Reisen zwischen November 2025 und April 2026
„Norwegian Star“: elf Reisen zwischen dem 20. November 2025 und dem 14. April 2026
„Norwegian Dawn“: elf Reisen zwischen dem 2. November 2025 und dem 12. April 2026
„Norwegian Sun“: ab 7. August 2025
„Norwegian Getaway“: ab 17. August 2026 und ab 21. August 2026
„Norwegian Bliss“: neun Reisen zwischen dem 30. November 2025 und dem 3. März 2026
„Norwegian Breakaway“: zehn Reisen vom 6. Januar bis zum 6. Februar 2026
„Norwegian Encore“: alle Reisen vom 30. November 2025 bis zum 16. Januar 2026
„Norwegian Joy“: neun Reisen zwischen dem 29. November 2025 und dem 11. April 2026
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
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