Ausfall von drei Häfen während der TUI Norwegen-Kreuzfahrt
TUI Cruises, Mein Schiff 3, 15.12.2024 – 22.12.2024, Entschädigung wegen erheblicher Routenänderungen
Auf der Kreuzfahrt von TUI Cruises vom 15.12.2024 – 22.12.2024 gab es erhebliche Routenänderungen.
Geplant war folgende Strecke:
Bremerhaven
See
Kristiansand, Norwegen
Stavanger, Norwegen
Bergen, Norwegen
Flam, Norwegen
See
Bremerhaven
Der Kapitän hat die Route geändert und die Ostsee angesteuert. Der erste Hafen Kristiansand blieb bestehen. Sodann fuhren die Reisenden nach Oslo, Kopenhagen und Aarhus. Die neue Route sah also wie folgt aus:
Bremerhaven
See
Kristiansand, Norwegen
Oslo
Kopenhagen
Aarhus
See
Bremerhaven
Die Änderungen stellen eine deutliche Einschränkung dar, da nur 25% der Tour erfüllt wurden (Kristiansand). Die alternativen Anlandungen stelle keinen gleichwertigen Ersatz dar, denn gebucht waren „Norwegens winterliche Fjordwelten“.
Die Reisenden haben daher Anspruch auf Entschädigung, also anteilige Rückzahlung des Reisepreises in erheblicher Höhe.
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Ihr Anspruch
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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
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