Routenänderung AIDAstella: Sturm auf dem Südatlantik zwingt zu Anpassungen in Namibia

Routenänderung AIDAstella: Sturm auf dem Südatlantik zwingt zu Anpassungen in Namibia

Grund für die Routenänderung der AIDAstella

Aufgrund eines heftigen Sturms auf dem Südatlantik kommt es zu einer Routenänderung für die AIDAstella. Am Dienstag, den 04.11.2024, wird das Kreuzfahrtschiff nicht wie ursprünglich geplant im Hafen von Lüderitz in Namibia anlegen. Der Sturm, der Anfang nächster Woche die Küste Namibias erreicht, macht eine sichere Einfahrt nach Lüderitz unmöglich. Stattdessen wird die Liegezeit in Walvis Bay, einem anderen Hafen in Namibia, verlängert, um den Gästen trotz der Wetterlage einen sicheren Aufenthalt zu bieten.

Der Hafen von Lüderitz entfällt somit wetterbedingt, und die AIDAstella wird sich am 5. November 2024 auf einem Seetag in Richtung Kapstadt befinden. Aktuell befindet sich das Schiff bei ruhiger See auf dem Weg von den Kapverden nach Namibia.

Am 4. November 2024 wird die AIDAstella nun von 10 Uhr morgens bis 22 Uhr abends in Walvis Bay liegen – zwei Stunden länger als ursprünglich vorgesehen. Auf den anschließenden Seetagen am 5. und 6. November 2024 ist aufgrund des Sturms mit unruhiger See und höheren Wellen zu rechnen. Am 7. November 2024 erreicht die AIDAstella dann wie geplant Kapstadt in Südafrika.

Die AIDAstella befindet sich derzeit auf ihrer Überführungsroute vom westlichen Mittelmeer ins Winterfahrtgebiet Asien. Erstmals wählt das Schiff in diesem Herbst die südliche Route um Afrika, um das Rote Meer zu umgehen. Die Route gliedert sich in drei Etappen: Von Palma de Mallorca über Kapstadt und Dubai bis nach Laem Chabang in Thailand.

Ursprünglicher Reiseverlauf der AIDAstella (20. Oktober – 8. November 2024):
Palma de Mallorca – Seetag – Gibraltar – Seetag – Las Palmas (Gran Canaria) – Seetag – Seetag – Praia (Santiago) – Seetag – Seetag – Seetag – Seetag – Seetag – Seetag – Seetag – Walvis Bay – Lüderitz – Seetag – Kapstadt – Kapstadt

Aktualisierter Reiseverlauf der AIDAstella (20. Oktober – 8. November 2024):
Palma de Mallorca – Seetag – Gibraltar – Seetag – Las Palmas (Gran Canaria) – Seetag – Seetag – Praia (Santiago) – Seetag – Seetag – Seetag – Seetag – Seetag – Seetag – Seetag – Walvis Bay – Seetag – Seetag – Kapstadt – Kapstadt

Ihr Anspruch

Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Routenänderung der AIDAstella

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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