Reiseabsage AIDA Cosma, Kreuzfahrt vom 12.10.2024 – 19.10.2024

Reiseabsage AIDA Cosma, Kreuzfahrt vom 12.10.2024 – 19.10.2024

Grund für die Absage seitens AIDA Cruises für die AIDACosma

AIDA Cruises musste am Samstag, den 12. Oktober 2024, die beginnende Reise einiger Gäste von AIDAcosma am Flughafen in Hannover absagen. Grund dafür war ein defekter Charter-Flieger, der ausschließlich mit Gästen von AIDAcosma in Richtung des Abfahrtshafens Palma de Mallorca starten sollte. Den Abflug in die Herbstferien hatten sich zahlreiche Gäste sicherlich anders vorgestellt.

AIDA Cruises konnte in Zusammenarbeit mit Partnerairlines leider keinen Ersatzflug für die am Hannoveraner Flughafen gestrandeten Gäste organisieren. Ihre Pauschalreise aus Mittelmeer-Kreuzfahrt mit AIDAcosma und über AIDA Cruises gebuchten Flügen musste noch am Flughafen abgesagt werden. Die Rostocker Reederei informierte betroffene Gäste über ihre Alternativen. Die Gäste dürfen angeblich auf eigene Faust in einen der Anlaufhäfen auf der laufenden Kreuzfahrt von AIDAcosma nachreisen und dort zusteigen.
AIDAcosma legte am Samstagabend regulär zu ihrer einwöchigen Mittelmeer-Kreuzfahrt ab. Die Gäste des Charterflugs aus Hannover waren dabei leider nicht mit an Bord. Am heutigen Montag liegt das jüngste Kussmundschiff im Hafen von La Spezia und am morgigen Dienstag folgt Civitavecchia nahe der italienischen Hauptstadt Rom, möglicherweise kommen dort noch ein paar Gäste mit mehrtägiger Verspätung an Bord, um noch ein paar Tage im westlichen Mittelmeer zu genießen.

Welche Rechte habe ich als Reisender?

Es geht hier um die Reisenden, welche bei AIDA im Rahmen der Kreuzfahrt die Fluganreise mitgebucht haben.

Bei Absage durch AIDA muss natürlich der Reisepreis zurückgezahlt werden. Zudem besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz und ein Anspruch auf Ausgleich wegen entgangener Urlaubsfreude. Dies wäre nur dann anders, wenn der Anbieter der Kreuzfahrt (AIDA) sich entlasten könnte.

Technische Defekte am Flugzeug entlasten den Veranstalter grundsätzlich nicht. Darüber hinaus hätte AIDA auch Ersatzflüge bereitstellen müssen. Es spricht also einiges dafür, dass Aida Schadensersatz zahlen muss, zum Beispiel für Anfahrt und Rückfahrt. Des Weiteren spricht einiges dafür, dass AIDA einen Ausgleich wegen entgangener Urlaubsfreude bezahlen musst, welchen wir aufgrund der Kurzfristigkeit mit 60 % des Reisepreises beziffern würden.

Ihr Anspruch

Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Absagen der AIDACosma Reise mit Flug ab Hannover

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht