AIDA Bella – Routenänderung auf Nordkap-Route: Unmut bei Passagieren durch spontane Anpassungen

MSC Cruises bestätigt: Routenänderung bei MSC Magnifica Weltreise 2025

MSC Weltreise 2025: Routenänderung führt südlich um Afrika

Die MSC Weltreise 2025 erfährt eine wichtige Routenänderung: Anstatt durch das Rote Meer zu fahren, wird die MSC Magnifica aus Sicherheitsgründen südlich um Afrika navigieren. Diese Routenänderung wurde von MSC Cruises offiziell bestätigt. Die Änderung betrifft jedoch nur den späteren Teil der Reise, da die ersten Etappen in Südamerika, auf dem Pazifischen Ozean und in Australien planmäßig verlaufen. Bis zum Anlauf in Fremantle (Perth) in Australien am 28. März 2025 folgt die MSC Weltreise 2025 dem ursprünglich geplanten Verlauf.

Durch Routenänderung neue Stopps

Die Entscheidung, südlich um Afrika zu fahren, führt dazu, dass Ziele in Südostasien und im Roten Meer auf der MSC Weltreise 2025 entfallen. Stattdessen wird die neue Route nach dem Verlassen Australiens über den Indischen Ozean führen, mit Stopps auf den Malediven, den Seychellen, in Madagaskar, Südafrika, Namibia und dem Senegal.

Durch diese umfangreiche Routenänderung verlängert sich die MSC Weltreise 2025 von ursprünglich 116 Tagen auf nun 120 Tage. Die Weltreise beginnt am 5. Januar 2025 in Genua und endet nun ebenfalls dort am 5. Mai 2025. Eine ursprünglich geplante Kurzreise im westlichen Mittelmeer vom 1. bis 5. Mai 2025 entfällt aufgrund der verlängerten Reisedauer. Neben Genua können Reisende auch in Civitavecchia (Rom), Marseille und Barcelona für die MSC Weltreise 2025 ein- oder ausschiffen.

 

Ihr Anspruch

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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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