Hafenausfall auf aktueller Reise mit AIDAmar: Rechtliche Aspekte
Auf der derzeitigen Kreuzfahrt der AIDAmar wurde aufgrund stürmischer Wetterbedingungen der geplante Anlauf des Hafens von Visby am 11. August 2024 abgesagt. Stattdessen erreichte die AIDAmar bereits am Sonntag, einen Tag früher als geplant den Hafen von Riga, wo den Gästen ein Overnight-Aufenthalt ermöglicht wurde.
Ursprünglicher Reiseverlauf der AIDAmar vom 9. bis 19. August 2024:
Warnemünde – Seetag – Visby – Riga – Tallinn – Helsinki – Stockholm – Stockholm – Danzig – Ronne/Bornholm – Warnemünde
Angepasster Reiseverlauf der AIDAmar vom 9. bis 19. August 2024:
Warnemünde – Seetag – Riga – Riga – Tallinn – Helsinki – Stockholm – Danzig – Ronne/Bornholm – Warnemünde
Ihr Recht als betroffener Kunde
Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, welche Ansprüche den Passagieren aufgrund dieser Routenänderung zustehen. Nach deutschem Reiserecht können Änderungen der Reiseroute, die durch unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände wie schlechtes Wetter verursacht werden, zulässig sein, ohne dass den Reisenden automatisch ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung zusteht. Entscheidend ist jedoch, ob die Änderung den Gesamtcharakter der Reise erheblich beeinträchtigt.
Rechtliche Beratung und Unterstützung
Als Anwalt für Reiserecht stehe ich Ihnen bei konkreten Fragen zu Ihren Rechten und möglichen Ansprüchen in Bezug auf den Hafenausfall und die geänderte Route der AIDAmar gerne zur Verfügung.
Für eine individuelle Beratung und weiterführende rechtliche Unterstützung, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Reisender gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Routenänderung der AIDAmar
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!
Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
Die Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon erhalten Sie kostenlos!
Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht