VIVA Cruises Verspätung: Verzögerungen beim Bau der VIVA ENJOY und ihre Auswirkungen
Als Anwalt für Reiserecht möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der erneuten Verspätung der VIVA ENJOY von VIVA Cruises informieren.
Verzögerte Betriebsaufnahme der VIVA ENJOY
Die VIVA ENJOY, ein Neubau von VIVA Cruises, sollte ursprünglich im September 2024 in Dienst gestellt werden. Aufgrund unvorhergesehener Bauverzögerungen wurde der Betriebsstart jedoch zunächst auf den 25. November 2024 verschoben. Trotz dieser ersten Anpassung kommt es nun zu weiteren Verzögerungen, sodass VIVA Cruises gezwungen ist, zusätzliche Kreuzfahrten abzusagen. Die Fertigstellung des Schiffes wird sich bis Dezember 2024 verzögern, wodurch die erste Reise nun die ausgebuchte Silvester-Kreuzfahrt vom 27.12.2024 bis 03.01.2025 von Regensburg nach Wien sein soll.
Ihre Rechte als betroffener Kunde
Kunden, die von den Absagen betroffen sind, haben mehrere Optionen. Sie können sich entweder für einen Gutschein in Höhe ihres geleisteten Zahlungsbetrages entscheiden, der zusätzlich einen Bonus von 20% dieses Betrages beinhaltet, oder eine vollständige Erstattung verlangen. Für Reisende, die ihren Urlaub nicht verschieben können, bietet VIVA Cruises alternative Reisen zum ursprünglichen Reisedatum an, um eine Umbuchung zu ermöglichen.
Hintergrundinformationen zur VIVA ENJOY
Die VIVA ENJOY wurde ursprünglich unter dem Arbeitstitel VIVA THREE angekündigt und ist ein baugleiches Schwesterschiff der VIVA TWO, die 2023 in Dienst gestellt wurde. Das Flusskreuzfahrtschiff bietet Platz für bis zu 190 Gäste in 95 Kabinen.
Rechtliche Beratung und Unterstützung
Als Anwalt für Reiserecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen bei der Wahl der besten Option zu helfen. Ob Sie eine Erstattung bevorzugen oder sich für einen Gutschein mit Bonus entscheiden, wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen und Anliegen rund um die VIVA Cruises Verspätung.
Für eine individuelle Beratung und weiterführende rechtliche Unterstützung, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Reisender gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Bauverzögerung seitens VIVA Cruises
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht