Grund für die Routenänderung in neuem Reiseplan
Auf der geplanten Reise von Norwegen nach Großbritannien, die am 26. Juli 2024 vom Hamburger Hafen aus startet, hat die Reederei entschieden, die Route deutlich zu ändern. Diese Änderung ist besonders signifikant, da bestimmte Häfen vollständig aus dem Reiseplan gestrichen wurden.
Nachdem die Kussmundflotte in Invergordon gestoppt hat, wird Kirkwall in Großbritannien angelaufen. In Norwegen entfallen jedoch die Häfen Haugesund und Kristiansand. Stattdessen wird den Gästen die Möglichkeit geboten, ein einzigartiges Ziel im Südwesten zu erkunden. Dort wird die „Aida Sol“ den Hafen von Olden anlaufen, wo die Reisenden den größten Gletscher auf dem europäischen Festland bewundern können. Vor der Rückkehr nach Hamburg wird der letzte Hafen Bergen sein, eine norwegische Partnerstadt von Rostock.
Ihr Anspruch
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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
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