AIDA passt den Fahrplan an - Routenänderungen

Erneute Anpassungen im Fahrplan für ausgewählte AIDA-Nordeuropakreuzfahrten in der Sommersaison 2024.

Routenänderung

Wie bereits in den vergangenen Wochen mehrfach geschehen, hat AIDA Cruises wiederholt Reisende über Änderungen in den Routen ihrer Nordeuropa-Kreuzfahrten informiert. Dies betrifft erneut insbesondere Touren, die norwegische Häfen einschließen. Dabei handelt es sich nicht nur um den Austausch von Häfen, sondern auch um Anpassungen in der Reihenfolge der angelaufenen Häfen.

Mehrere Reisen sind von den Änderungen betroffen, darunter die Abfahrt der AIDAnova am 15.06.2024, die Abfahrt der AIDAperla am 09.06.2024 und auch die Kreuzfahrt mit der AIDAnova am 25.05.2024. 

Grund für die Routenänderung

Den Passagieren wurden in der direkten Kommunikation keine genauen Gründe für die Änderungen mitgeteilt.

Bereits im ähnlichen Zeitraum im Jahr 2022 wurden Anpassungen für die Sommersaison 2023 bekannt gegeben. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Planung in Norwegen in den letzten Jahren zunehmend schwieriger wurde, unter anderem aufgrund strengerer Vorschriften für die Nutzung der Fjorde. Dazu gehört beispielsweise die Reduzierung der Anzahl der Schiffe, die täglich verschiedene Häfen anlaufen dürfen. Ab 2026 sollen noch strengere Vorschriften gelten, und dieselbetriebene Schiffe dürfen dann voraussichtlich nicht mehr in den Geirangerfjord fahren.

Ihr Anspruch

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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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