
Reiseabbrüche und Absagen bei Flusskreuzfahrten
Reiseabbrüche und Absagen nach Kollisionen bei MS Elegant Lady und MS Rembrandt
Flusskreuzfahrten sind beliebt für entspannte Urlaube auf dem Schiff. Doch gleich zwei Zwischenfälle haben diese Erwartung enttäuscht. Die Folge: Reiseabbrüche, abgesagte Reisen und sogar einige Verletzte.
MS Elegant Lady: Kollision mit Schleuse
Die MS Elegant Lady stieß bei St. Aldegund mit einer Schleuse zusammen. Mehrere Personen wurden verletzt und das Schiff musste geräumt werden. Zwar konnten die Reisenden dann für die Übernachtung das Schiff wieder betreten, allerdings mussten sie dann statt der erholsamen letzten Etappe an Bord per Bus nach Düsseldorf weiterreisen. Urlaubsfreude sieht anders aus.
Der Veranstalter Plantours sagte die unmittelbar folgende Reise mit dem Startdatum am 03.07.2025 ab, wobei sich viele Reisende zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich schon auf dem Weg zum Starthafen befunden haben.
MS Rembrandt: Kollision mit Brücke
Am selben Tag kam es dann auch bei der MS Rembrandt zu einem Unfall. Hier gab es eine Kollision mit einer Brücke, was ebenfalls mit verletzten Personen und einem sofortigen Reiseabbruch einherging. Ein so abruptes Ende des Urlaubes hat auch hier sicherlich niemand erwartet.
Welche Rechte haben Betroffene der Abbrüche und Absagen?
Die Vorfälle sind nicht nur sehr ärgerlich, weil sie für die Reisende Stress statt Urlaub bedeuten. Sie sind auch rechtlich relevant: Durch die Abbrüche und das Ausweichen auf Busse haben die Reiseveranstalter die von Ihnen gebuchte Reiseleistung nicht erfüllt. Insbesondere die Absage der folgenden Reisen kann Mehrkosten für die anreisenden Gäste bedeuten. Betroffene sollten also ihre Ansprüche prüfen, denn Sie können eine Minderung des Reisepreises und unter Umständen Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend machen. Für eine konkretere Einschätzung Ihres Falls nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der kurzfristigen Absagen und Reiseabbrüche
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
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