Wie ist die aktuelle Situation für Reisende wegen Corona?
Die aktuelle Situation ist für Reisende leider sehr undurchsichtig. Corona ist nach wie vor sehr präsent und verhindert vielfach die Durchführung der gebuchten Kreuzfahrten und Reisen. Insoweit hat sich in den letzten 2 Jahren wenig verändert.
Das Auswärtige Amt warnt wiederholt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in verschiedene Länder. Auch insoweit hat sich wenig verändert.
Auffällig ist allerdings, dass sich die Bereitschaft der Anbieter von Kreuzfahrten und Reisen, freiwillig Zahlungen zu leisten, im Laufe der Pandemie immer weiter verringert hat. Die Reiseveranstalter versuchen – unzutreffend – damit zu argumentieren, dass die Kreuzfahrten und Reisen mit entsprechendem Hygienekonzept durchführbar wären und keine Reiseverbote bestehen würden. Dies ist allerdings ohne Bedeutung, da die konkreten Corona-Gefahren dadurch nicht beseitigt werden.
Die Reisenden können bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in der Regel nach wie vor kostenfrei stornieren, da es im Reisegebiet nach Ansicht des Auswärtigem Amtes sehr gefährlich ist.
Kann ich meine Kreuzfahrt bei einer Reisewarnung kostenlos stornieren?
Die Kreuzfahrt kann der Reisende dann kostenlos stornieren, wenn auf der Route außergewöhnliche Umstände vorliegen. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten als starkes Indiz dafür, dass ein solcher außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Allerdings muss im konkreten Einzelfall geschaut werden, in welchem Ausmaß die Reiseroute von Coronagefahren betroffen ist (wie viele Anlandungen), da die Beeinträchtigungen erheblich sein müssen.
Sind die Beeinträchtigungen erheblich, so kann der Reisende also von der Reise zurücktreten und seine Zahlungen zurückverlangen. Dies gilt sowohl für die Kreuzfahrt als auch für die Pauschalreise.
Es sollte aber nicht übereilt der Rücktritt von der Reise erklärt werden. Inzwischen wird davon ausgegangen, dass sich nur kurzfristig einschätzen lässt, ob im Reisezeitraum außergewöhnliche Umstände oder erhebliche Einschränkungen bestehen werden (ca. 2 Wochen vor Reisebeginn).
Die Anbieter von Kreuzfahrten (u.a. AIDA, TUI Cruises, MSC, Costa, Hurtigruten) stellen sich allerdings inzwischen auf den Standpunkt, dass ein Recht zur kostenfreien Stornierung wegen Corona gar nicht mehr möglich sein soll, da entsprechende Reisewarnungen nunmehr Normalität wären.
Diese Auffassung halte ich für falsch. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob im Zeitpunkt der Buchung mit der konkreten Reisewarnung zu rechnen war, also ob der Reisende konkrete Anhaltspunkte dafür hatte, dass im Reisezeitraum die Corona-Gefahren im Reisegebiet erheblich sein würden.
Dies wäre nur denkbar bei kurzfristig gebuchten Reisen. Im Ergebnis bleibt es daher bei dem kostenfreien Rücktrittsrecht der Kreuzfahrer und Reisenden bei Reisewarnungen.
Kann ich meine Kreuzfahrt kostenfrei stornieren, auch wenn für meinen Reisezeitraum (noch) keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht?
Die Kreuzfahrt kann der Reisende dann kostenlos stornieren, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten als starkes Indiz dafür, dass ein solcher außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Allerdings ist eine solche Reisewarnung keineswegs Voraussetzung, um einen außergewöhnlichen Umstand anzunehmen.
Ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist hinsichtlich des konkreten Reiselandes zum konkreten Reisezeitpunkt zu beurteilen. Wenn man seine Keuzfahrt also stornieren möchte, ohne dass eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, so ist zu empfehlen, dass die Entwicklungen im jeweiligen Reiseland geprüft werden. Bei dem Streit wird es darauf ankommen, wie die Situation zum Stornierungszeitpunkt einzuschätzen war. Dies lässt sich später nur schwer recherchieren. Dazu sollten entsprechende Erkenntnisse dokumentiert werden.
Was mache ich, wenn der Anbieter von Kreuzfahrten einfach nicht mein Geld zurückzahlt?
Nahezu alle Anbieter von Kreuzfahrten verweigern kostenlose Stornomöglichkeiten der Reisenden und zahlen daher nicht den Reisepreis zurück.
Dann helfen nur ein anwaltliches Schreiben und notfalls die Klage.
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Wir empfehlen, nach Stornierung der Reise unverzüglich den Reiseveranstalter zur Zurückzahlung aufzufordern mit einer Frist von maximal 14 Tagen (unter Angabe Ihrer Bankverbindung). Wichtig ist, dass der Zugang Ihres Schreibens belegt werden kann (z.B. Empfangsbestätigung per E-Mail oder Versendung per Einwurf Einschreiben).
Sofern die Rückzahlung des Reisepreises durch den Veranstalter der Kreuzfahrt oder Reise abgelehnt, so sprechen Sie uns gerne an.
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