Vergütung

Zunächst erhalten Sie bei uns immer eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall, per E-Mail oder telefonisch. So soll herausgefunden werden, ob Sie Ihre Ansprüche verfolgen möchten.

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Welche Kosten fallen für mich als Mandanten an?

Bei Gegenstandswerten unter EUR 1.001,00 berechnen wir unsere Tätigkeit grundsätzlich nach zeitlichem Aufwand und unserem Stundensatz.

Bei Gegenstandswerten ab EUR 1.001,00 erfolgt die Berechnung unserer Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so fragen Sie dort gerne wegen Kostenübernahme an. Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherungen zusammen. Beachten Sie bitte, dass Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung in der Regel eine Selbstbeteiligung zu tragen haben.

Besteht die Möglichkeit einer Zahlung nur bei Erfolg (Erfolgshonorar)?

Um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, Ihr Recht vollkommen ohne Kostenrisiko durchzusetzen, arbeiten wir mit der Firma reiserechthelden.de zusammen.

Die Firma reiserechthelden.de trägt für Sie – gegen Vereinbarung eines Erfolgshonorars – alle Kosten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich. Dies bedeutet, dass Sie überhaupt kein Kostenrisiko haben, wenn Sie uns über die Firma reisrechthelden.de beauftragen. Im Gegenzug müssen Sie allerdings von dem geltend gemachten Hauptanspruch einen Teil an die Firma reiserechthelden.de abgeben, wenn wir gewinnen. Wenn wir verlieren sollten, haben Sie allerdings überhaupt keine Kosten zu tragen. Diese übernimmt dann die Fima reiserechthelden.de für Sie.

Die Erfolgsprovision beträgt 39 % (inkl. Mwst.). Diese Kosten entstehen also nur dann, wenn es zu einer Zahlung durch den Gegner kommt. Sie haben kein Kostenrisiko!

Nähere Informationen finden Sie dazu auf der Seite www.reiserechthelden.de. Oder sprechen Sie uns dazu an!

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