
AIDAprima: Absagen aller Orientreisen 2025/26!
Große Vorfreude auf Sonne, Wüste und orientalisches Flair, und dann nur wenige Wochen vor Abfahrt das: AIDA Cruises hat sämtliche Kreuzfahrten der AIDAprima im Orient für die Wintersaison 2025/26 abgesagt. Auch einige Reisen der AIDAbella sind von diesen Änderungen betroffen. Statt sich auf den Traumurlaub im Persischen Golf vorzubereiten, müssen sich Betroffene nun darüber Gedanken machen, ob sie umbuchen möchten oder ersatzlos zuhause bleiben.
Warum werden alle Reisen abgesagt?
AIDA begründet die Reiseabsagen mit der nicht verlässlich einschätzbaren Situation im Nahen Osten. Da die politisch instabile Lage aber keineswegs neu ist und es seitens AIDA bisher keine Anzeichen für Absagen der Kreuzfahrten gab, dürfte die Entscheidung für viele Reisende nichtsdestotrotz sehr überraschend und enttäuschen sein. Die AIDAprima wird nun stattdessen in Nordeuropa unterwegs sein und später auch Richtung Kanaren fahren.
Was für Rechte habe ich als Betroffener?
Wenn der Reiseveranstalter wie hier eine Reise absagt, müssen die Gäste selbstverständlich den vollständigen Reisepreis zurückerhalten. AIDA bietet zudem einen Gutschein in Höhe von zehn Prozent des Reisepreises der abgesagten Kreuzfahrt für künftige Kreuzfahrten an. Reisende sollten hierbei aber unbedingt beachten, dass Ihnen unter Umständen noch weitere Ansprüche zustehen könnten. Neben der vollständigen Rückzahlung könnten insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen zusätzlich entstandener Kosten bestehen (z.B. Stornokosten für Flugtickets) und auch ein Entschädigungsanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht kommen.
Die geplante Route der AIDAprima Orientreisen enthielt die folgenden Reiseziele: Dubai – Abu Dhabi – Manama (Bahrain) – Sir Bani Yas – Doha (Katar) – Muscat (Oman)
Im H
Wir raten Ihnen: Statt vorschnell kleine Rabatte für Neubuchungen zu nutzen, sollten Sie alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen und diese gegen AIDA durchsetzen, damit Sie nicht auf finanziellen Schäden sitzen bleiben.
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Routenänderung der AIDA Cruises
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht