
Streiks sorgen für Reiseabsage
Streiks sorgen für Kreuzfahrt Absage der Carnival Liberty
Eine aktuelle Carnival Cruises Reiseabsage sorgt für Aufsehen: Aufgrund eines anhaltenden Streiks in der spanischen Metallindustrie musste die Reederei eine geplante Kreuzfahrt der Carnival Liberty absagen. Die Ursache liegt in massiven Verzögerungen während eines geplanten Werftaufenthalts in Cádiz, der am 18. Juni 2025 begann. Seitdem konnten auf der Navantia-Werft keine regulären Arbeiten mehr durchgeführt werden – eine Situation, die Carnival Cruise Line zu drastischen Maßnahmen zwang.
Kreuzfahrt Absage wegen Werft-Chaos
Die geplante Instandsetzung der Carnival Liberty geriet durch den Streik ins Stocken. In der Folge entschied sich Carnival Cruises dazu, das Schiff nach Marseille zur Werft Chantiers Naval de Marseille zu verlegen. Die logistische Herausforderung war enorm: Nicht nur das Kreuzfahrtschiff selbst, sondern auch umfangreiche Ausrüstung und Materialien mussten kurzfristig verlegt werden.
Am 24. Juni 2025 erreichte die Carnival Liberty Marseille, doch viele Arbeiten – darunter die Rumpfbemalung und technische Überholungen – sind weiterhin unvollständig. Der ursprüngliche Zeitplan mit Wiederaufnahme der Reisen ab dem 6. Juli 2025 konnte nicht eingehalten werden. Die Folge: Eine Kreuzfahrt Absage, die zahlreiche Passagiere betrifft.
Entschädigung und wirtschaftliche Folgen
Carnival Cruise Line fordert laut Medienberichten nun 4,5 Millionen Euro Entschädigung von der Navantia-Werft. Der wirtschaftliche Schaden ist erheblich – nicht nur für die Reederei, sondern möglicherweise auch für den Werftstandort Cádiz. Dort waren eigentlich noch elf weitere Schiffe von Carnival für turnusmäßige Aufenthalte eingeplant. Ob diese nun wie geplant stattfinden, ist fraglich.
Rückkehr in die Karibik statt Europa-Kreuzfahrt
Die Carnival Liberty soll Europa nun Anfang Juli verlassen und am 13. Juli 2025 zur nächsten Karibik-Kreuzfahrt ab/bis New Orleans in den USA in den Dienst zurückkehren. Die Reiseabsage in Europa ist ein weiterer Beleg dafür, wie schnell externe Faktoren wie Streiks zu massiven Planänderungen bei Kreuzfahrtunternehmen führen können.
Ihr Anspruch
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
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