Routenänderung MSC Seascape: Anpassung Karibikroute wegen stürmischen Wetters

Rechtsberatung bei Kreuzfahrt-Erkrankungen: Was Reisende wissen müssen

Norovirus auf der Queen Mary 2: Rechtliche Hilfe für betroffene Passagiere

Eine geplante luxuriöse Kreuzfahrt über den Atlantik verwandelte sich für über 200 Passagiere der Queen Mary 2 in eine unerwartete und unangenehme Erfahrung, die von einem massiven Ausbruch des Norovirus geprägt war. Was als traumhafte Reise von Southampton nach New York und weiter in die Karibik begann, endete für viele in Isolation und unter medizinischer Beobachtung.

Der Vorfall: Norovirus auf der Queen Mary 2

Am 8. März 2025 startete die Queen Mary 2 zu einer Kreuzfahrt, die viele Gäste nicht so schnell vergessen werden. Von den 2.538 Passagieren erkrankten 224 sowie 17 Crewmitglieder an dem hochansteckenden Norovirus, der Durchfall, Erbrechen und Bauchkrämpfe verursacht. Aufgrund der schnellen Ausbreitung des Virus auf dem Schiff wurden umfangreiche Hygienemaßnahmen getroffen, einschließlich der Isolation erkrankter Passagiere und verstärkter Desinfektionsprotokolle.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Passagierrechte

Kreuzfahrt-Passagiere sind durch eine Reihe von gesetzlichen Regelungen geschützt, die bei Erkrankungen auf See greifen. Insbesondere das Reiserecht sieht vor, dass Reisende bei nicht erbrachten Leistungen oder erheblichen Beeinträchtigungen der Reise Anspruch auf Schadensersatz haben können. 

Präventive Maßnahmen und Tipps für Reisende

Um sich auf zukünftigen Reisen vor ähnlichen Vorfällen zu schützen, ist es ratsam, präventive Gesundheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören regelmäßiges Händewaschen, die Nutzung von Handdesinfektionsmitteln und das Meiden von engem Kontakt in Gemeinschaftsbereichen. Ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen sollten besonders vorsichtig sein und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen.

Fazit: Der Vorfall auf der Queen Mary 2 ist ein wichtiger Weckruf für alle Kreuzfahrtreisenden. Reisende sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Falle einer Erkrankung während der Reise wissen, wie sie handeln können. Falls Sie betroffen sind, empfehlen wir, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um etwaige Ansprüche geltend zu machen.

Ihr Anspruch

Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund des Norovirus-Ausbruchs auf der Queen Mary 2

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht