
Anpassung der aktuellen Mein Schiff 7 Kanaren-Kreuzfahrt
Routenänderung: Mein Schiff 7 Kanaren-Kreuzfahrt
Agadir kann nicht angelaufen werden
Was bedeutet das für betroffene Passagiere?
Die Kreuzfahrt der Mein Schiff 7 von TUI Cruises, die am Sonntag, den 16.03.2025, von Gran Canaria aus gestartet ist, musste bereits kurz nach Reisebeginn eine wesentliche Routenänderung hinnehmen. Die ursprünglich geplante siebentägige Tour „Kanaren mit Marokko“ sollte unter anderem Agadir in Marokko sowie mehrere kanarische Inseln umfassen. Aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen wurde der Hafen von Agadir jedoch geschlossen, sodass der geplante Anlauf am 18.03.2025 nicht stattfinden kann.
Warum wurde Agadir aus dem Reiseplan gestrichen?
Die Entscheidung zur Routenanpassung wurde notwendig, da starke Winde hohe Wellen entlang der marokkanischen Atlantikküste verursacht haben. Infolgedessen blieb der Hafen von Agadir geschlossen, und eine baldige Verbesserung der Wetterlage war laut Prognosen nicht zu erwarten. TUI Cruises sah sich daher gezwungen, den Anlauf in Agadir abzusagen und eine alternative Route festzulegen.
Welche Alternativen bietet TUI Cruises?
Um den Ausfall von Agadir zu kompensieren, hat TUI Cruises entschieden, stattdessen den Hafen von Puerto del Rosario auf Fuerteventura anzulaufen. Die Mein Schiff 7 wird dort bereits am Montagabend um 19 Uhr eintreffen und bis Dienstagabend um 20 Uhr verbleiben. Anschließend wird die Kreuzfahrt planmäßig fortgesetzt, mit einem Overnight-Aufenthalt in Arrecife auf Lanzarote von Mittwoch auf Donnerstag sowie den geplanten Stopps in Teneriffa und La Gomera. Die Reise endet wie vorgesehen am 23.03.2025 in Las Palmas de Gran Canaria.
Ursprüngliche Route (16.–23.03.2025): Las Palmas – Seetag – Agadir – Seetag – Seetag & Arrecife – Arrecife – Santa Cruz de Tenerife – San Sebastian de La Gomera – Las Palmas
Neue Route (16.–23.03.2025): Las Palmas – Seetag & Puerto del Rosario – Puerto del Rosario – Seetag & Arrecife – Arrecife – Santa Cruz de Tenerife – San Sebastian de La Gomera – Las Palmas
Ihr Anspruch
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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
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