Ausfall von drei Häfen während der TUI Karibik-Kreuzfahrt
TUI Cruises – Mein Schiff 1: Routenänderung und Hafenausfälle vom 8. bis 22. November 2024
Auf der Karibik-Kreuzfahrt der Mein Schiff 1 von TUI Cruises, die vom 8. bis zum 22. November 2024 stattfand, mussten aufgrund eines Sturms Anpassungen der Reiseroute vorgenommen werden. Ursprünglich waren neun Hafenstopps geplant, doch die Ziele Costa Maya, Belize City und Roatan konnten nicht angelaufen werden.
Während die Reise wie geplant in La Romana (Dominikanische Republik) begann und bis Cozumel (Mexiko) planmäßig verlief, wurden zwei zusätzliche Seetage eingelegt. Statt der drei ausgefallenen Häfen steuerte das Schiff vorzeitig Puerto Limon (Costa Rica) an. Als weiteres Ersatzziel wurde am 20. November Oranjestad (Aruba) angefahren, bevor die Kreuzfahrt wieder in La Romana endete.
Anspruch auf Reisepreisminderung trotz wetterbedingter Änderungen
Wetterbedingte Routenänderungen gehören zu den Risiken von Kreuzfahrten. Dennoch haben Reisende bei entfallenen Reisezielen immer Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises, da diese Leistungen nicht wie gebucht erbracht wurden. Wichtig: Das Anlaufen von Ersatzhäfen, die nicht Teil der ursprünglich vereinbarten Reiseroute sind, wird dabei in der Regel nicht berücksichtigt. Schließlich hatten Reisende kein Interesse an diesen alternativen Zielen.
Entschädigung und Schadensersatz:
Neben der Reisepreisminderung könnte unter bestimmten Umständen auch ein Anspruch auf Schadensersatz oder eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude bestehen. Dafür ist jedoch entscheidend, ob der Veranstalter schuldhaft gehandelt hat – etwa durch mangelnde Planung oder unzureichende Kommunikation.
Ausgangs- und Ersatzroute der Mein Schiff 1 im Vergleich
Ursprüngliche Route (8. bis 22. November 2024):
La Romana – Seetag – Ocho Rios (Jamaika) – Montego Bay (Jamaika) – Seetag – Cozumel (Mexiko) – Costa Maya – Belize City – Roatan – Seetag – Puerto Limon (Costa Rica) – Colon (Panama) – Cartagena (Kolumbien) – Seetag – La Romana
Angepasste Route:
La Romana – Seetag – Ocho Rios (Jamaika) – Montego Bay (Jamaika) – Seetag – Cozumel (Mexiko) – Seetag – Seetag – Puerto Limon (Costa Rica) – Colon (Panama) – Cartagena (Kolumbien) – Seetag – Oranjestad (Aruba) – Seetag – La Romana
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Routenänderung
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
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