Routenänderungen auf AIDA Afrika-Kreuzfahrt
Wetterbedingte Routenänderung auf der Afrikareise der AIDAstella
Die AIDAstella hat auf ihrer aktuellen Reise südlich von Afrika zum zweiten Mal die Route angepasst. Ein Tiefdruckgebiet mit starken Winden bis Windstärke 8 verhindert am Mittwoch, dem 13. November 2024, den planmäßigen Anlauf in East London, Südafrika. Nach einer Übernachtung in Port Elizabeth setzte die AIDAstella die Fahrt direkt in Richtung Durban fort.
Durban, eine bedeutende Hafenstadt am Indischen Ozean, wird nun aufgrund des Ausfalls von East London früher als geplant erreicht. Die Liegezeit im Hafen wurde um drei Stunden verlängert und beginnt bereits am Donnerstagmorgen um 8 Uhr. Die Hafenlotsenübernahme, in diesem Fall per Hubschrauber, wird etwa eine Stunde früher stattfinden als zunächst vorgesehen. Normalerweise erfolgt diese Übernahme per Boot, doch die Nutzung eines Hubschraubers ist in einigen Fällen aufgrund der Wetter- und Hafenbedingungen erforderlich.
Bereits zuvor war die Reiseroute der AIDAstella auf der Überfahrt von Palma de Mallorca nach Kapstadt wetterbedingt geändert worden, sodass der geplante Stopp in Lüderitz, Namibia, entfallen musste. Aktuell befindet sich das Schiff auf der zweiten Etappe seiner Transreise südlich um Afrika, von Kapstadt nach Dubai. In den kommenden Tagen wird das Tiefdruckgebiet voraussichtlich abziehen, sodass die Passagiere mit besseren Wetterbedingungen im Indischen Ozean rechnen können.
Premierenroute der AIDAstella südlich um Afrika
In diesem Herbst nimmt die AIDAstella erstmals die Route südlich um Afrika in Angriff. Auf dieser Route werden einige Premierenanläufe in verschiedenen Häfen Afrikas und des Indischen Ozeans gefeiert. Aufgrund der anhaltend schlechten Sicherheitslage im Roten Meer hat AIDA Cruises beschlossen, die Route in drei Etappen zu unterteilen: Die Überführung beginnt in Palma de Mallorca und führt über Kapstadt und Dubai zum Zielhafen Laem Chabang nahe Bangkok.
Auswirkungen auf Passagiere und Ansprüche
Diese Routenänderungen verdeutlichen, dass unvorhersehbare Wetterlagen die Reiseabläufe erheblich beeinflussen können. Passagiere, die sich unsicher über ihre Ansprüche bei solchen Änderungen sind, sollten gegebenenfalls eine juristische Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Rückerstattungen oder Kompensationen zu prüfen.
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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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